Frequently Asked Questions

Leerer Solitär, Parkettboden, große Fensterfront, davor ein Piano | © Andrew Phelps

Studieninteressierte

Sie finden alle Studien und Lehrgänge im Studienfinder.

Am Mozarteum werden ordentliche Studien sowie verschiedene Universitätslehrgänge angeboten.

Zu den ordentlichen Studien gehören Bachelor- und Masterstudien sowie (selten) Diplomstudien in den folgenden Bereichen:

  • Konzertfachstudien (Instrument/Gesang)
  • künstlerische Studien (Komposition, Dirigieren, Bühnengestaltung, Regie, …)
  • Instrumental- & Gesangspädagogik (IGP)
  • Lehramtsstudien in den Unterrichtsfächern Musikerziehung (ME), Instrumentalmusikerziehung (IME), Bildnerische Erziehung (BE) sowie Gestaltung: Technik.Textil (GTT)

Einige Instrumente werden sowohl im Konzertfach als auch in IGP und in ME/IME unterrichtet. Je nachdem, welcher Berufswunsch priorisiert wird, sollte die Wahl entsprechend getroffen werden. Genauere Informationen zu den möglichen Berufsfeldern je Studium sind auf den jeweiligen Studienseiten aufgelistet.

Zu den Universitätslehrgängen gehören:

  • Postgraduate-Universitätslehrgänge (PGL) in verschiedenen Instrumenten oder z.B. Dirigieren, Musiktheorie oder Gesang
  • Lehrgänge im Pre-College Salzburg (Instrument/Gesang/Komposition)
  • weitere Universitätslehrgänge (ULG) wie z.B. Blasorchesterleitung, Musiktheatervermittlung oder Kinder- und Jugendchorleitung

Zusätzlich ist der Besuch einzelner, wissenschaftlich-theoretischer Lehrveranstaltungen als außerordentliche*r Studierende*r auf Antrag möglich.

Auf der Seite des gewünschten Studiums/Lehrgangs finden Sie erste Informationen. Unter Downloads können Sie sich im Curriculum über die gesetzlichen Regelungen sowie Studieninhalte informieren. Sie finden die Studienseiten im Studienfinder.

Ja, grundsätzlich ist es möglich, ausgewählte Lehrveranstaltungen als außerordentliche*r Studierende*r zu besuchen und bei Interesse auch die Prüfungsleistungen abzulegen. Eine Zulassungsprüfung ist dazu nicht notwendig.

Um zu einem außerordentlichen Studium zugelassen zu werden, ist ein Antrag auf Besuch einzelner Lehrveranstaltungen zu stellen. Zur Auswahl stehen dabei allerdings nur wissenschaftlich-theoretische Lehrveranstaltungen je nach Angebot und Kapazität. Die Teilnahme an künstlerisch-praktischen Lehrveranstaltungen, Sprachkursen sowie Tonsatz und Gehörbildung ist nicht möglich.

Der Antrag muss schriftlich über das Antragsformular erfolgen und ist beim Studien- und Prüfungsmanagement (persönlich oder per Mail an studienabteilung@moz.ac.at) einzureichen. Auf dem Antrag sind die gewünschten Lehrveranstaltungen aufzulisten, zudem wird jeweils die Unterschrift der Lehrperson benötigt.

Nach Genehmigung des Antrages ist der Besuch der Lehrveranstaltungen samt Ablegung der Prüfungsleistungen innerhalb eines Semesters möglich. Informationen zur Einschreibung werden Ihnen per E-Mail mitgeteilt.

Außerordentliche Studierende, die als Gasthörer*in einzelne Lehrveranstaltungen besuchen, müssen unabhängig von ihrer Nationalität pro Semester den ÖH-Beitrag sowie den einfachen Studienbeitrag (363,36 €) zahlen.

Informationen zu den Semesterbeiträgen finden Sie hier.

Informationen finden Sie unter Finanzielles & Stipendien. Nützliche Links sind außerdem www.stipendium.at oder https://grants.at/de.

Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Studium. Für alle Studien und Lehrgänge ist zunächst eine Zulassungsprüfung zum Nachweis der künstlerischen Eignung zu absolvieren, in deren Rahmen meist auch ein Nachweis über das deutsche Sprachniveau zu erbringen ist. Für Lehramtsstudien ist zusätzlich die allgemeine Universitätsreife notwendig.

Bewerben Sie sich für ein Masterstudium oder einen Postgraduierten-Lehrgang, sind zudem entsprechende Vorstudien (fachlich passender Bachelor-Abschluss bzw. Master-Abschluss) erforderlich.

Genaue Informationen je Studium finden Sie auf den jeweiligen Studienseiten.

Achtung: Haben Sie bereits ein Studium abgeschlossen, kann das gleiche Studium nicht nochmal absolviert werden! 
Beispiel: abgeschlossenes Studium BA Violoncello (künstlerisch) -> kein erneutes künstlerisches Bachelorstudium im gleichen Instrument möglich!  Sie könnten sich allerdings für jedes andere Bachelorstudium (künstlerisch, pädagogisch, anderes Instrument) oder für ein künstlerisches Masterstudium Violoncello bewerben.

Die Unterrichtssprache an der Universität Mozarteum Salzburg ist für nahezu alle Studien Deutsch. Einzige Ausnahmen sind das Masterstudium Applied Theatre und das Doktoratsstudium PhD in the Arts, für die Englischkenntnisse notwendig sind. Informationen zum notwendigen Sprachniveau finden sich hier: Deutsch- & Englischkenntnisse

Für die Postgraduate-Universitätslehrgänge ist kein Deutschnachweis notwendig, hier wird lediglich Unterricht im Zentralen Künstlerischen Fach erteilt.

Die Zulassungsprüfungen finden nur einmal jährlich statt, für die meisten Studien im Sommersemester. Ein Studienbeginn im darauffolgenden Wintersemester wird daher empfohlen. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, ist nach Absprache mit der Lehrperson und Genehmigung durch das Rektorat auch eine Verschiebung des Studienbeginns zum folgenden Sommersemester denkbar. Bitte melden Sie dies spätestens während der allgemeinen Zulassungsfrist, damit die Studienplätze entsprechend verteilt werden können.

Eine Ausnahme sind die Diplomstudien Regie und Schauspiel, für die das Aufnahmeverfahren im Winter stattfindet. Studienbeginn ist dann im jeweils folgenden Sommersemester.

Ja, Sie können Vorlesungen schon vor dem Studium besuchen. Der Besuch von Gruppen- oder Einzelunterricht ist dagegen nicht möglich. Kontaktieren Sie zur Sicherheit vor Ihrem Besuch den*die Lehrende*n und fragen Sie nach, ob der einmalige Besuch der Lehrveranstaltung zum Kennenlernen der Universität möglich ist.

Der Besuch von Vorlesungen mit anschließender Prüfungsteilnahme ist kostenpflichtig und nur als außerordentliche*r Studierende*r auf Antrag möglich. Informationen dazu finden Sie HIER.

Je nach Studium können Bachelor-, Master- oder (selten) Diplomabschlüsse erworben werden. Zudem werden verschiedene Doktoratsstudien angeboten. Konkrete Informationen, welche Abschlüsse möglich sind, finden Sie im Studienfinder. Dort können Sie die Liste der Studien nach Abschlüssen filtern.

Ja, zum Beispiel im ERASMUS-Programm. Über die möglichen Mobilitätsprogramme können Sie sich beim Büro für Internationales informieren.

Wenn Sie bereits an der Universität Mozarteum Salzburg studieren und an einem Mobilitätsprogramm teilnehmen möchten, wenden Sie sich bitte ebenfalls an das Büro für Internationales: international@moz.ac.at

Studieren in Salzburg

Ja, in Salzburg gibt es mehrere Wohnheime für Studierende. Besuchen Sie für weitere Informationen gerne unsere Seite "Leben in Salzburg"! Dort finden Sie eine Liste der Wohnheime sowie weitere nützliche Hinweise.

Nein. Für Studierende unter 26 Jahren ist jedoch das „Klimaticket Salzburg Student“ käuflich zu erwerben. 

Ja, am Universitätsstandort Salzburg bestehen mehrere Restaurants und Buffets der Mensa. Es werden hier vorwiegend Produkte von heimischen Lieferanten bezogen und weiterverarbeitet. Neben der Mensa im Haupthaus (Mirabellplatz 1) können Sie zudem die weiteren Standorte nutzen. Standortübersicht und Speisenangebot: www.mensen.at

Ja, Studierende dürfen die Angebote des Universität-Sport-Instituts (USI) zum Studierendentarif nutzen. Das USI bietet ein umfangreiches Sportangebot für Studierende, Universitätsbedienstete und Externe. Zu allen Kursen ist eine rechtzeitige Anmeldung notwendig. Das aktuelle Angebot sowie weitere Hinweise finden sich HIER.

Ebenfalls genutzt werden kann das UFZ (USI Fitness-Zentrum), dort gelten gesonderte Tarife. 

Zulassungsprüfung

Nein. Für alle ordentlichen Studien an der Universität Mozarteum Salzburg muss eine Zulassungsprüfung zur Feststellung der künstlerischen Eignung absolviert werden.

Ja. Lediglich für die Lehramtsstudien (Bildnerische Erziehung, Gestaltung:Technik.Textil, Musikerziehung und Instrumentalmusikerziehung) ist die allgemeine Hochschulreife eine wichtige Zulassungsvoraussetzung. Alle anderen Studien und Lehrgänge setzen keine allgemeine Hochschulreife voraus, dort ist allein der Nachweis der künstlerischen Eignung ausschlaggebend.

Ja, auch bei Studienortswechsel muss die Zulassungsprüfung absolviert werden. Im Bewerbungsformular können Sie angeben, dass Sie das Studium bereits an einer anderen Universität begonnen haben und an der Universität Mozarteum Salzburg fortsetzen möchten. Bitte laden Sie in der Bewerbung Ihr Transcript of Records des aktuellen Studiums hoch, Ihr Studium kann dann zumindest teilweise anerkannt werden und Sie können direkt in ein höheres Semester einsteigen.

Die Zahl der Studienplätze ist begrenzt und hängt hauptsächlich von den freien Kapazitäten der Lehrenden im Zentralen Künstlerischen Fach (ZKF) ab. Diese variieren je nach Anzahl der Abschlüsse im laufenden Jahr. Bestehen nicht genügend Studieninteressierte die Zulassungsprüfung, kann es auch vorkommen, dass Studienplätze frei bleiben und erst im nächsten Jahr wieder vergeben werden. Die Aufnahmesituation ändert sich daher jährlich.

Eine feste Zahl gibt es im Diplomstudium Schauspiel, hier können je Kohorte 10 neue Studierende aufgenommen werden.

Der Anteil der erfolgreichen Bewerbungen variiert je nach Studium sehr, daher kann keine allgemeingültige Angabe gemacht werden. Für manche Studien erhalten nur 3-10% der Bewerber*innen einen Studienplatz, während es in anderen Studien über 80% sein können. Quantitativ besonders groß ist die Konkurrenz im Diplomstudium Schauspiel sowie im Bachelor und Master Klavier und Gesang. In den Lehramtsstudien besteht dagegen ein großer Anteil der Bewerber*innen die Zulassungsprüfung. Auch hier gibt es aber deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen künstlerischen Hauptfächern.

Sicher ist, dass nur diejenigen einen Studienplatz erhalten können, die an der Zulassungsprüfung teilnehmen. Melden Sie sich daher gerne an, auch wenn Sie unsicher sind, ob Sie die Prüfung bestehen werden. Im schlimmsten Fall haben Sie durch Ihre Teilnahme wichtige Erfahrungen gesammelt, die Ihre Chancen im nächsten Bewerbungsverfahren erhöhen werden.

Die Prüfungsanforderungen der nächsten Zulassungsprüfungen werden meist um den Jahreswechsel auf den Studienseiten aktualisiert.

Sollten die aktuellen Informationen noch nicht verfügbar sein, können Sie vorab die Prüfungsanforderungen des vergangenen Zulassungsverfahrens durchlesen. Diese geben Ihnen einen guten Einblick, denn die Anforderungen ändern sich – wenn überhaupt – meist nur geringfügig.

Ja, es ist grundsätzlich möglich, sich für mehrere Studien gleichzeitig zu bewerben. Beachten Sie aber, dass Doppelbewerbungen für das gleiche Studium im Bereich Instrumental(Gesangs)Pädagogik (IGP) an den beiden unterschiedlichen Mozarteums-Standorten Innsbruck und Salzburg nicht möglich sind.

Erhalten Sie Zusagen für mehrere Studienplätze, steht es Ihnen frei, ob und wie viele der Plätze Sie annehmen, solange die Studien am gleichen Standort lokalisiert sind. Es ist nicht möglich, gleichzeitig an den Mozarteums-Standorten in Innsbruck und Salzburg inskribiert zu sein!

Mit einer bestandenen Zulassungsprüfung sind Sie berechtigt, sich im direkt auf die Prüfung folgenden Semester einzuschreiben, ggf. mit zusätzlichen Bedingungen, die Ihnen bei Ihrer Benachrichtigung mitgeteilt werden. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, ist nach Absprache mit den Lehrenden und Genehmigung durch das Rektorat auch eine Verschiebung des Studienbeginns zum folgenden Semester möglich. Bitte melden Sie dies spätestens während der allgemeinen Zulassungsfrist, damit die Studienplätze entsprechend verteilt werden können.

Ein Aufsparen des Studienplatzes für eine spätere Einschreibung ist leider nicht möglich, die Prüfung verfällt nach einem Jahr. Wenn Sie den Studienplatz also nicht rechtzeitig antreten, aber dennoch an der Universität Mozarteum Salzburg studieren möchten, ist die erneute Teilnahme am Zulassungsverfahren notwendig.

Beispiel: Zulassungsprüfung im Sommer 2023 -> Studienbeginn im Wintersemester 2023/24 oder auf Antrag im Sommersemester 2024; für das Wintersemester 2024/25 neue Prüfung notwendig

Der Anmeldezeitraum für die Zulassungsprüfungen im Konzertfach ist von 1. bis zum 28. Februar 2024. Für die pädagogischen Studien sowie das Pre-College ist die Bewerbung vom 1. Februar bis 28. März 2024 möglich. Eine Ausnahm bilden die Diplomstudien Schauspiel und Regie (November/Dezember). Die Termine werden vor Beginn des Anmeldezeitraums veröffentlich und sind HIER zu finden.

Die Bewerbung findet über unser Online-Portal statt.

Nachdem Ihre Bewerbungsunterlagen von uns gesichtet wurden, erhalten Sie eine Nachricht und werden (sofern alles vollständig ist) von uns zur Zulassungsprüfung angemeldet.

Je nachdem, für welche Art von Studium oder Lehrgang Sie sich bewerben, sind verschiedene Unterlagen notwendig. Die einzureichenden Unterlagen werden auf den Studienseiten verlautbart.

Nach Eingang Ihrer Bewerbung erhalten Sie eine automatische Eingangsbestätigung. Anschließend werden Ihre Unterlagen innerhalb von ca. 4 Wochen von uns geprüft. Danach werden Sie per E-Mail von uns informiert, ob Ihre Unterlagen vollständig sind. Bei fehlenden Unterlagen werden Sie von uns darauf aufmerksam gemacht und gebeten, die Dokumente schnellstmöglich nachzuliefern.

Ob für Ihr gewünschtes Studium ein Bewerbungsvideo notwendig ist, können Sie auf der entsprechenden Studienseite nachlesen. Für IGP-Studien und Lehramtsbewerbungen ist in jedem Fall kein Bewerbungsvideo notwendig.

Die ensprechenden Informationen werden jährlich aktualisiert. Schauen Sie daher zur Sicherheit während der Bewerbungsfrist nochmal nach, um sicherzugehen, dass Sie die aktuellsten Informationen haben.

Das Bewerbungsvideo ist auf einer Videoplattform eigener Wahl hochzuladen und als zugänglicher Link im Bewerbungsformular einzufügen. Weitere Informationen zu den technischen Anforderungen gibt es hier: Bewerbungsvideo

Bis Bewerbungsschluss können Sie Ihre Bewerbung inhaltlich ändern und Dokumente austauschen. Danach wird die Bearbeitung für alle Bewerber*innen zunächst gesperrt.

Nachdem die Ergebnisse der Videosichtung feststehen, wird die Bearbeitung der Prüfugnsprogramme für einige Studien voraussichtlich ab 1. Mai nochmals geöffnet. Ob dies für Ihr gewünschtes Studium zutrifft, erfahren Sie per E-Mail. Andernfalls können Sie sich zur Änderung des Programms an das Departmentsekretariat wenden, die Kontaktadresse finden Sie auf der Studienseite. In jedem Fall ist in den letzten beiden Wochen vor dem Termin der Zulassungsprüfung keine Programmänderung mehr möglich!

Nachdem Ihre Dokumente und die Vollständigkeit Ihrer Bewerbung geprüft wurde, erhalten Sie von uns per E-Mail eine Mitteilung, dass Sie zur Zulassungsprüfung angemeldet sind bzw. an der Videosichtung teilnehmen.

Sofern die Prüfungstermine und -orte nicht auf der Studienseite oder im Terminheft angegeben sind, werden Sie vor der Prüfung per E-Mail durch das jeweilige Departmentsekretariat darüber informiert, wann Sie am Prüfungstag wo sein sollen. Die Kontaktadresse für Rückfragen finden Sie auf der Studienseite.

Die genauen zeitlichen Einteilungen werden meist am Prüfungstag selbst durch Aushänge vor Ort bekanntgegeben. 

Die Zulassungsprüfung findet in Präsenz in Salzburg statt, eine Online-Teilnahme ist nicht möglich. Lediglich einzelne Prüfungsteile (Videosichtung sowie ZOOM-Interviews, falls im Terminheft angegeben) erfordern keine Anwesenheit in Salzburg.


Die Anwesenheit zum jeweiligen Termin der Prüfung im Zentralen Künstlerischen Fach (ZKF) ist in jedem Fall notwendig. Einzelne der weiteren Teilprüfungen können im Ausnahmefall in einer anderen Woche absolviert werden, sofern die notwendigen Kapazitäten vorhanden sind. Falls Sie davon Gebrauch machen müssen, wenden Sie sich bitte im Vorhinein an studieninfo@moz.ac.at, um die Teilnahme an einem Ersatztermin zu vereinbaren.

Die Teilnahme an der Prüfung im Zentralen Künstlerischen Fach (ZKF) ist in jedem Fall notwendig.

Die Teilprüfungen Musiktheorie und Gehörbildung sowie Pflichtfach Klavier/Cembalo können erlassen werden, falls Sie zum Zeitpunkt der Zulassungsprüfung in einem bestimmten Bachelorstudium eingeschrieben sind oder innerhalb der letzten drei Jahre einen Abschluss in einem bestimmten Bachelorstudium erzielt haben. Welche Studien dafür Infrage kommen, ist in den jeweiligen Durchführungsrichtlinien der einzelnen Studien geregelt und kann dort nachgelesen werden.

Informationen zum Deutschnachweis finden Sie hier: Deutsch- & Englischkenntnisse
Wenn Sie das erforderliche Niveau schon für Ihr bisheriges Studium nachgewiesen haben, ist kein neuer Nachweis einzureichen.

Studienleistungen können generell nicht als Ersatz für Teilprüfungen herangezogen werden. Eine Anerkennung von Studienleistungen für die Zulassungsprüfung ist NICHT möglich. 
Aus Gründen der Fairness und Vergleichbarkeit müssen alle Bewerber*innen an allen Teilprüfungen teilnehmen. Einzige Ausnahme sind Mozarteums-Studierende in bestimmten Studienrichtungen - diese Ausnahmen sind in den Durchführungsrichtlinien des jeweiligen Studiums geregelt.

Bestandene Teilprüfungen von Bewerbungsverfahren an anderen Universitäten können ebenfalls NICHT als Ersatzleistungen herangezogen werden.

In Ihrer Online-Bewerbung können Sie angeben, dass Sie eine Anmeldebestätigung für die Beantragung des Visums benötigen. Sie erhalten dann von uns per E-Mail einen bedingten Zulassungsbescheid mit Amtssignatur, der Ihnen die Teilnahme an der Zulassungsprüfung ermöglicht.

Nach bestandener Zulassungsprüfung können Sie auf Anfrage eine Bestätigung der bestandenen Zulassungsprüfung und Aufnahme an der Universität Mozarteum Salzburg erhalten, der zur Beantragung des Aufenthaltstitels Studierender dient. Wenn Sie das Visum bereits in Ihrem Heimatland beantragen, ermöglicht Ihnen die Bestätigung, das weitere Visumverfahren von Österreich aus vereinfacht zu betreuen.  

Bitte bringen Sie zur Prüfung einen gültigen Lichtbildausweis bzw. Reisepass mit.

Nein. Alle, deren Erstsprache Deutsch ist, brauchen keinen Nachweis zu erbringen. Für alle anderen ist geregelt, zu welchem Zeitpunkt welches Sprachniveau nachzuweisen ist. Informationen dazu sowie eine Liste der gültigen Nachweise gibt es hier: Deutsch- & Englischkenntnisse

Die Benachrichtigung erfolgt grundsätzlich per E-Mail. Die Ergebnisse der Videosichtung werden voraussichtlich bis Ende April mitgeteilt, die Ergebnisse der Zulassungsprüfung in der Regel innerhalb von 1-2 Wochen. In Einzelfällen (z.B. Veränderungen in der Zusammensetzung des Lehrpersonals) kann es zu Verzögerungen kommen. Sollten Sie nach 3 Wochen immer noch keine Rückmeldung erhalten haben, melden Sie sich gerne per E-Mail.

Absagen lassen sich aufgrund der Bewerbungszahlen leider nicht vermeiden und bedeuten keinesfalls, dass Ihnen das notwendige Talent fehlt. Nehmen Sie die Erfahrungen, die Sie im Laufe des Zulassungsverfahren gesammelt haben, mit, um weiter an sich zu arbeiten. Gerne können Sie sich im nächsten Jahr erneut bewerben – eventuell sieht dann die Aufnahmesituation ganz anders aus!

Lehramtsstudien

Haben Sie sich für ein Lehramtsstudium Sekundarstufe (Allgemeinbildung) beworben und das allgemeine Aufnahmeverfahren absolviert, aber die künstlerische Zulassungsprüfung nicht bestanden, haben Sie die Möglichkeit, bis zum Ende der Zulassungsfrist in einem anderen Unterrichtsfach an einer Institution im jeweiligen Entwicklungsverbund zugelassen zu werden.

Sie können sich dann im Folgejahr wieder zur künstlerischen Zulassungsprüfung anmelden.

Eine offizielle Warteliste ist an der Universität Mozarteum Salzburg nicht festgeschrieben. Sind mehr Bewerber*innen auf dem passenden Niveau, als Studienplätze zur Verfügung stehen, wird aber mitunter eine Warteliste eingerichtet. Bei Absagen von Studienplätzen durch neue Studierende rücken dann die nächstgelisteten Bewerber*innen nach.

Ob es in Ihrem gewünschten Studium eine Warteliste gibt und Sie dort gelistet sind, erfahren Sie in der Rückmeldungs-E-Mail nach Absolvieren der Zulassungsprüfung. Sie werden dann sofort (spätestens bis zum 30. September) von uns informiert, wenn sich Ihre Aufnahmesituation ändern sollte.

Den Studienplatz können Sie innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist (bis 5. September im Wintersemester bzw. bis 5. Februar im Sommersemester) annehmen. In Einzelfällen ist auch eine Einschreibung bis zum 31. Oktober (Wintersemester) bzw. 31. März (Sommersemester) möglich. Wir freuen uns aber über eine frühzeitige Antwort, ob Sie den Studienplatz annehmen werden, um besser planen zu können.

Es gibt keine Vorschreibung bezüglich der Absage von Studienplätzen. Damit Studienplätze gegebenenfalls an Studieninteressierte auf der Warteliste weitergegeben werden können, appellieren wir aber an Ihre Fairness! Bitte geben Sie uns daher schnellstmöglich nach Erhalt des Prüfungsergebnisses bekannt, dass Sie den Studienplatz zurückgeben möchten.

Schreiben Sie sich nicht rechtzeitig ein, verfällt Ihr Studienplatz. Zur Aufnahme im nächsten Jahr wäre dann eine erneute Zulassungsprüfung notwendig.

Die Zulassungsprüfungen finden nur einmal jährlich statt, für die meisten Studien im Sommersemester. Ein Studienbeginn im darauffolgenden Wintersemester wird daher empfohlen. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, ist nach Absprache mit der Lehrperson und Genehmigung durch das Rektorat auch eine Verschiebung des Studienbeginns zum folgenden Sommersemester denkbar. Bitte melden Sie dies spätestens während der allgemeinen Zulassungsfrist, damit die Studienplätze entsprechend verteilt werden können.

Wenn Sie sich während der allgemeinen Zulassungsfrist weder einschreiben noch einen späteren Studienbeginn vereinbart haben, verfällt Ihre Zulassungsprüfung. Um ein Studium an der Universität Mozarteum Salzburg zu beginnen, wäre dann eine neue Zulassungsprüfung notwendig.

Einstieg ins Studium

Sie können sich in den Zulassungsfristen im Servicepoint, Mirabellplatz 1 oder im Büro des Studien- und Prüfungsmanagements, Makartplatz 5, 3. Stock einschreiben. Die Öffnungszeiten sind Mo-Fr, 10:00-12:00 Uhr. 

Um Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir eine Terminvereinbarung unter studienabteilung@moz.ac.at.

Die Voranmeldung ist online unter diesem Link möglich. Eine Anleitung finden Sie hier.

Welche Dokumente für die Einschreibung notwendig sind, bekommen Sie in der Benachrichtigungs-E-Mail über Ihre Zulassung mitgeteilt. In der Regel sind dies ein gültiger Reisepass/Ausweis (Original + Kopie), der ausgefüllte Antrag auf Einschreibung, gegebenenfalls der Deutschnachweis (Original + Kopie) sowie die Abschlusszeugnisse zulassungsrelevanter Vorstudien (Original + Kopie, eventuell Übersetzung). Die Zeugnisdokumente müssen den Beglaubigungsbestimmungen entsprechen.

Die Einzahlung kann spätestens bis zum 31. Oktober (Wintersemester) bzw. 31. März (Sommersemester) erfolgen. Beachten Sie aber: Die Registrierung der Zahlung dauert ca. 3 Werktage! Erst danach sind Sie in MOZonline offiziell für das Semester und das jeweilige Studium gemeldet. Diese Weitermeldung ist aber die Grundvoraussetzung, um sich zu Lehrveranstaltungen anmelden zu können. Überweisen Sie daher die Beiträge entsprechend frühzeitig, um sich noch rechtzeitig für die Lehrveranstaltungen registrieren zu können. Beginn und Ende der jeweils aktuellen Anmeldefrist können Sie hier nachlesen.

Den Studienausweis erhalten Sie bei der Einschreibung (siehe „Wann und wo kann ich mich einschreiben?“). Er kann allerdings erst gültig gesetzt werden, wenn Ihre Zahlung (ÖH-Beitrag, gegebenenfalls Studien- oder Lehrgangsbeitrag) registriert wurde. Wir empfehlen daher, die Einzahlung direkt nach der Einschreibung zu machen.

Bei der Voranmeldung zum Studium (Basis-Account) können Sie ein eigenes Foto hochladen. Falls Sie keines verfügbar haben sollten, werden Sie vor dem Erstellen des Ausweises kostenfrei fotografiert. Das Mitbringen eines Passfotos ist nicht notwendig.

  • Buchen von Überäumen, wofür er als Schlüssel dient
  • Zutritt zu einigen Mozarteums-Gebäuden
  • Bibliotheksausweis für die Universitätsbibliothek
  • Kopierkarte (Aufladen von Geld zum Drucken und Kopieren über den „Moneyloader“ im Haupthaus)

Zudem bekommen Studierende mit dem Ausweis oft Vergünstigungen in Salzburger Geschäften und Lokalen. Egal ob Bar, Bäcker oder Kino: Karte vorweisen und nach Studi-Rabatt fragen!

MOZonline ist die Online-Plattform zur Verwaltung, Informationsbereitstellung und Präsentation der Universität Mozarteum Salzburg.

In MOZonline können Sie unter anderem:

  • sich zu Lehrveranstaltungen anmelden
  • die Studien- und Heimatadresse ändern
  • den Studienbeitragsstatus sehen
  • Studienblatt und Studienbestätigung herunterladen
  • Studienzeitbestätigungen herunterladen
  • Lehrveranstaltungszeugnisse herunterladen
  • Studienerfolgsnachweise herunterladen

Link zu MOZonline

Frühestens drei Tage nach Ihrer Einschreibung können Sie Ihren Studierendenaccount hier aktivieren. Alle notwendigen Informationen dazu sowie den PIN-Code erhalten Sie bei der Einschreibung. Danach ist die Anmeldung immer hier mit Ihrer Matrikelnummer (Nutzername) sowie dem dann selbst eingerichteten Passwort möglich.

Ja, alle Studierenden bekommen automatisch eine eigene Studienmailadresse (MOZ-Mail), sobald sie ihren Account aktiviert haben. Die Anmeldedaten sind identisch mit denen für MOZonline. Über Microsoft Outlook gelangen Sie zu Ihren E-Mails.

Achtung: Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist ab der Aktivierung des eigenen Accounts für alle Nachfragen bei Mitarbeitenden/Lehrpersonal die MOZ-Mailadresse zu verwenden!

Kontrollieren Sie regelmäßig Ihr Postfach – E-Mails der Universität Mozarteum Salzburg werden nur an die MOZ-Mailadresse geschickt!

Wenn Sie ein Lehramtsstudium im Cluster Mitte betreiben wollen, müssen Sie sich nur an der PLUS einschreiben. Ca. 4 Werktage nach Zahlung der ÖH-Gebühr und ggf. des Studienbeitrages werden Ihre Daten zu uns übertragen. Dann können Sie von uns den PIN-Code zur Aktivierung des Accounts (MOZonline) sowie einen Studienausweis des Mozarteums bekommen.

Die Termine und Fristen für das aktuelle und folgende Semester sind hier zu finden.

Ihr Studierendenausweis gilt auch als Bibliotheksausweis. Diesen erhalten Sie bei der Einschreibung.

Anmeldung zu Lehrveranstaltungen

Sie finden eine detaillierte Übersicht der zu belegenden Lehrveranstaltungen inklusive Semesterempfehlung im Curriculum.

In MOZonline können Sie sich auch einen Semesterplan anzeigen lassen, hier sind die Lehrveranstaltungen nach ihren Semesterempfehlungen angeordnet. Um zu dieser Ansicht zu gelangen, loggen Sie sich in MOZonline ein. Öffnen Sie die Studierendenkartei und klicken Sie auf die Studienplanversion. Klicken Sie jetzt auf Semesterplan. Beachten Sie, dass Freie Wahlfächer in dieser Übersicht separat angeführt werden, da sie keine Semesterempfehlung haben.

Ja, Sie müssen selber entscheiden, welche Lehrveranstaltungen Sie jedes Semester belegen wollen.

Die Fristen für die Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen finden Sie bei den Semesterterminen

Innerhalb der Anmeldefristen können Sie sich in MOZonline selber zu den Lehrveranstaltungen anmelden. Loggen Sie sich in MOZonline ein. Öffnen Sie die Studierendenkartei und klicken Sie auf die Studienplanversion. Sie sehen jetzt den Curriculum Support für Ihr Studium. Durch Klicken auf die einzelnen Module können Sie sich die Lehrveranstaltungen anzeigen lassen. Klicken Sie auf die gewünschte Lehrveranstaltung. Sollten mehrere Lehrende zur Auswahl stehen, wählen Sie die gewünschte Lehrperson aus und melden Sie sich selbstständig an.
 

Sollten Sie eine Lehrveranstaltung trotz vorheriger Anmeldung nicht belegen wollen/können oder sollten Sie bereits 3 Termine im laufenden Semester verpasst haben, melden Sie sich bitte UMGEHEND, spätestens bis 24.10.23 wieder ab, da die Unterschreitung der Mindestanwesenheit von 80% als Prüfungsabbruch gilt und negativ benotet wird. Zur Abmeldung senden Sie eine E-Mail von Ihrer MOZ-Mailadresse mit der Angabe von Ihrem Namen, Matrikelnummer, Studium, LV-Titel, Lehrperson und dem Betreff "LV-Abmeldung" an: lehrmanagement@moz.ac.at

Eine Lehrveranstaltungsanmeldung nach Ablauf der Frist ist nicht möglich. Ohne fristgerechte Anmeldung in Mozonline können keine Lehrveranstaltungen belegt und dadurch keine Zeugnisse ausgestellt werden.

Wenn Sie sich erst nach Ablauf der Lehrveranstaltungsanmeldung eingeschrieben haben, wenden Sie sich bitte an das für Ihr Studium zuständige Departmentsekretariat.

Für prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen gilt eine Anwesenheitspflicht von mindestens 80%. Nicht prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen haben keine Anwesenheitspflicht. Ob eine Lehrveranstaltung prüfungsimmanent ist, ist in der Lehrveranstaltungsbeschreibung in MOZonline ersichtlich. Ein guter Anhaltspunkt ist: Vorlesungen sind nicht prüfungsimmanent, alle anderen Lehrveranstaltungen sind prüfungsimmanent.

Das Curriculum wird von der zuständigen Curricularkommission (CK) und dem Senat in Form einer Verordnung erlassen und bildet die Rechtsgrundlage Ihres Studiums. Das Curriculum enthält neben dem Qualifikationsprofil die erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen, den Inhalt, die Dauer sowie den Aufbau eines Studiums. Ferner enthält das Curriculum die Prüfungsordnung. Alle Curricula der Universität Mozarteum Salzburg sind auf der Website bei den jeweiligen Studien abrufbar. 

Das Curriculum gibt Aufschluss über:

  • die zu absolvierenden Lehrveranstaltungen (z.B. Pflichtfächer, Wahlfächer, Freie Wahlfächer) mitsamt den für das jeweilige Studium festgelegten Lehrveranstaltungstypen, Semesterwochenstunden (SWS) und ECTS-Anrechnungspunkten (European Credit Transfer System),
  • die zu absolvierenden Prüfungen (z.B. Lehrveranstaltungsprüfungen, Kommissionelle Leistungsüberprüfungen, Kommissionelle Abschlussprüfungen wie Bachelor-, Master-, Diplomprüfungen, Rigorosen),
  • die zu erstellenden schriftlichen Arbeiten (Bachelor-, Master-, Diplomarbeiten, Dissertationen),
  • die empfohlene zeitliche Abfolge pro Semester.

Je nach Curriculum werden Pflichtfächer, Wahlfächer und Freie Wahlfächer festgelegt:

  • Pflichtfächer sind für den Abschluss verpflichtend vorgeschriebene Lehrveranstaltungen und müssen von allen Studierenden des Studiums laut Curriculum belegt werden.
  • Wahlfächer (oder Wahlpflichtfächer) sind für den Abschluss verpflichtend vorgeschriebene Lehrveranstaltungen, können jedoch aus einem Pool an Lehrveranstaltungen gewählt werden (z.B. Wahlfachliste im Bachelorstudium Konzertfach). Art und Ausmaß der zu absolvierenden Wahlfächer werden im Curriculum festgelegt.
  • Freie Wahlfächer sind für den Abschluss verpflichtend vorgeschriebene Lehrveranstaltungen, können jedoch völlig frei gewählt werden (sofern es keine Einschränkungen im Curriculum gibt). Das Ausmaß der zu absolvierenden Freien Wahlfächer wird im Curriculum festgelegt. Prinzipiell können alle an einer inländischen oder ausländischen anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung (z.B. Universität, Hochschule, anerkanntes 2 Konservatorium, etc.) angebotenen Lehrveranstaltungen als Freie Wahlfächer belegt werden, sofern es keine Beschränkung der Teilnehmendenzahl gibt, oder spezielle Zulassungsvoraussetzung zu erfüllen sind.

Hinweis: Alle Lehrveranstaltungen, die außerhalb der Universität Mozarteum Salzburg absolviert werden, müssen für das jeweilige Studium am Mozarteum anerkannt werden.

Die im jeweiligen Semester angebotenen Lehrveranstaltungen aller Curricula sind online im Studienangebot der Universität Mozarteum Salzburg erfasst. Neben Informationen wie Titel, Art und Inhalt der Lehrveranstaltungen sind hier auch Informationen zu den jeweiligen Lehrenden, Orts- und Terminangaben, sowie Anmelde- und Prüfungsmodalitäten abrufbar.

Die selbstständige Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen durch die Studierenden erfolgt jeweils zu Semesterbeginn über MOZonline. Die Anmeldefristen sowie Hinweise zur richtigen Anmeldung werden jedes Semester an die Mozarteumsmailadressen aller Studierenden verschickt: (Vorname(n).Nachname(n)@stud.moz.ac.at)
Hilfe bei Problemen mit dem MOZ-Mailaccount bietet der Servicedesk der Universität Mozarteum Salzburg: servicedesk@moz.ac.at

Lehrveranstaltungen (LV) müssen curriculumskonform absolviert werden, d.h. laut den im jeweiligen Curriculum festgelegten Vorgaben zu LV-Titel, LV-Art, SWS und ECTS-AP und bei den in MOZonline dafür festgelegten und beauftragten Lehrenden.
Damit wird sichergestellt, dass die für den Studienabschluss festgelegten Anforderungen erfüllt werden, das Lehrangebot effizient genutzt wird und Fehlanmeldungen vermieden werden. Nur bei curriculumskonformer Anmeldung werden die Lehrveranstaltungen in MOZonline korrekt dargestellt und die absolvierten ECTS-Anrechnungspunkte laut Curriculum zugeordnet.

Die rechtzeitige und selbstständige Anmeldung sowie die Kontrolle der angemeldeten Lehrveranstaltungen zu Semesterbeginn und die der ausgestellten Zeugnisse zu Semesterende liegt in der Eigenverantwortung der Studierenden!

Für alle Studierenden (mit Ausnahmen des Diplomstudiums Dirigieren, Pre-College Salzburg und des Außerordentlichen Studiums/AO) gilt:

  • Klicken Sie in Ihrer Visitenkarte in MOZonline unter der Rubrik Studium den Link „Studierendenkartei“ an und danach unter der Rubrik Studienplanversionen den entsprechenden Link, z.B. „19W“, „21W“, etc., für das jeweils anzumeldende Studium.
  • Im Curriculum Support sehen Sie nun Ihr jeweiliges Studium. Durch Klicken auf das jeweilige Studium können die zu absolvierenden Module und Lehrveranstaltungen geöffnet werden.
  • Neben Pflichtfächern und Wahlfächern ist auch eine Auswahl an Freien Wahlfächern selbstständig anmeldbar.
    Hinweis: Bitte klären Sie direkt mit der Lehrperson, ob die Teilnehmendenzahl des jeweiligen Freien Wahlfachs beschränkt ist, oder ob spezielle Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen sind.
  • Klicken Sie nun auf die gewünschte Lehrveranstaltung. Sollten mehrere Lehrende zur Auswahl stehen, wählen Sie die gewünschte Lehrperson aus und melden Sie sich selbstständig an.
  • Für die Ansicht der einzelnen Semester wird empfohlen, rechts oben von der Darstellung „Studienplan“ zur Ansicht „Semesterplan“ zu wechseln.

Bei Problemen mit der selbstständigen Anmeldung in MOZonline wenden Sie sich bitte an das jeweils zuständige Sekretariat, bevorzugt per Mail mit der Angabe von Namen, Matrikelnummer, Studium, LV-Nummer/Titel/Art/Stufe, Lehrperson.
Das zuständige Sekretariat finden Sie in der Detailansicht der gewünschten Lehrveranstaltung (Klick auf den Lehrveranstaltungstitel – danach Klick auf „Kontakt“ unter Organisation).

Wenn Sie Lehrveranstaltungen oder Semesterstufen von Lehrveranstaltungen, zu denen Sie sich anmelden wollen/müssen, nicht finden, melden Sie sich bitte ebenfalls im zuständigen Sekretariat. Dort erfahren Sie, ob die Lehrveranstaltung abgehalten wird, oder ob spezielle Anmeldevoraussetzungen zu erfüllen sind, bzw. ob die Lehrveranstaltung für Ihr Studium gültig ist und die gewünschte Lehrperson vom Vizerektorat für Lehre damit betraut ist, die Lehrveranstaltung für Ihr Curriculum abzuhalten.

Die Zuordnung der Lehrveranstaltung zum jeweiligen Studium (d.h. die Gültigkeit für das jeweilige Curriculum) finden Sie in der Detailansicht der gewünschten Lehrveranstaltung (Klick auf Lehrveranstaltungstitel - danach Klick auf "Pflichtfach/Wahlfach" unter Stellung im Studienplan).

Das Kursangebot ist in MOZonline als Freies Wahlfach (FWF) unter "Deutsch als Fremdsprache" zu finden.  
Wintersemester: A1, A2+, B1+ (Anmeldung ab Mitte September)
Sommersemester: A2, B1, B2 (Anmeldung ab Mitte Februar)

Die Gebühren für einen 4-stündigen Kurs betragen 50 € pro Semester, Lehrbücher sind selbst zu zahlen.

Die Anmeldung erfolgt durch Überweisung der Kursgebühr auf das Konto des Mozarteums mit folgenden Angaben: 
UniCredit Bank Austria AG
IBAN: AT38 1100009953258200
BIC: BKAUATWW
Referenznummer/Zahlungszweck: Deutschkurs „Semester xxx“, „Niveau xxx“, Name und Matrikelnummer

Melden Sie sich bitte rechtzeitig an, die Kurse sind oft kurzfristig ausgebucht!

Weitere Informationen sowie die Kursregeln finden Sie hier.

Nein. Für Bachelorstudierende ist das Vorziehen von Lehrveranstaltungen/Modulen des Masterstudiums nicht zulässig. Bachelor- sowie Masterstudien sind jeweils eigenständige Studien, wobei die Masterstudien auf den Bachelorstudien aufbauen und deren Erweiterung oder Vertiefung dienen. Somit fehlen für das Belegen von Modulen/Lehrveranstaltungen aus dem Masterstudium die studienrechtlichen Voraussetzungen für eine gültige Fortsetzungsmeldung. Prüfungen, die außerhalb des Wirkungsbereiches einer Fortsetzungsmeldung abgelegt werden, sind absolut nichtig.

Informieren Sie die*den Lehrende*n der Lehrveranstaltung.

Bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen (mindestens 80%ige Anwesenheit erforderlich) obliegt die Kontrolle der Anwesenheit der*dem Lehrenden. Aus wichtigen Gründen (insbesondere Krankheit,  Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen) darf die Mindestanwesenheitszeit unterschritten werden. Der*die Lehrende darf entsprechende Nachweise einfordern.

Während des Studiums

Sie finden die Zahlungsinformationen für den ÖH- und Studienbeitrag in MOZonline unter "Studienbeitragsstatus".

Die Zahlungsinformationen für Lehrgänge finden Sie hier.

In MOZonline können Sie nach dem Login selbstständig folgende Dokumente herunterladen:

  • Studienblatt
  • Studienbestätigung
  • Studienzeitbestätigung

Klicken Sie dazu auf den Menüpunkt "Studienbestätigungen".

Zusätzlich ist es möglich, unter "Studienerfolgesnachweis" ein Transcript herunterzuladen.

Ordentliche Studierende bekommen wöchentlich ein Zeitkontingent gutgeschrieben, das zur Raumreservierung genutzt werden kann. Folgende Schritte sind bei der Buchung zu beachten:

  1. Raum online buchen unter https://raumreservierung.moz.ac.at (Zugangsdaten identisch zu MOZonline)
  2. Raum mit dem Studienausweis öffnen, dazu den Ausweis kurz an den Beschlag über der Türklinke halten
  3. Üben (Während der Übezeit kann der Raum jederzeit verlassen und mit dem Studienausweis wieder geöffnet werden.)
  4. Nach dem Üben den Ausweis an den schwarzen Austrittsleser neben der Tür halten, um die Übezeit zu beenden. Übrig gebliebene Übezeit wird wieder gutgeschrieben.

Achtung: 

  • Bei Nichtantreten der Reservierung, ohne diese zu stornieren, wird das gesamte reservierte Kontingent abgebucht!
  • Wird die Buchung nicht innerhalb der ersten 15 Minuten angetreten, wird die gesamte gebuchte Zeit vom Kontingent abgezogen. Der Raum wird nach Ablauf der 15 Minuten als frei angezeigt und für die Buchung durch andere Personen verfügbar.
  • Nach Ablauf der gebuchten Zeit kann der Raum nicht mehr geöffnet werden.

Bei Fragen zur Raumreservierung wenden Sie sich bitte an: raumreservierung@moz.ac.at

Das wöchentliche Zeitkontingent für die Überräume hängt von Ihrem Studium ab. Wieviel Sie für diese Woche noch verfügbar haben, ist auf der Seite der Raumreservierung zu sehen. Das neue Kontingent wird jeden Montag um 6:00 Uhr auf Ihren Account gebucht.

Leider nicht. Die Überäume sind ohnehin stark ausgelastet und daher für ordentliche Studierende reserviert. Über kurzfristig freie Räume können Sie sich beim Portier (Mirabellplatz 1, Erdgeschoss) informieren.

Studierende sind gesetzlich verpflichtet, ihre Adressdaten aktuell zu halten und Änderungen zu melden. In MOZonline können die neuen Daten unter Studien-/Heimatadresse (Haus-Symbol) selbstständig geändert werden. Nachweise (Meldezettel o.ä.) sind dazu nicht vorzulegen.

Die Studienkennzahlen sind HIER aufgelistet.

Positiv beurteilte Prüfungen und andere Studienleistungen, Tätigkeiten, Qualifikationen (wie wissenschaftliche, künstlerische und berufliche Tätigkeiten) sind gemäß § 78 UG anzuerkennen, wenn keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen (Lernergebnisse) bestehen (bspw. Anerkennung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen, die an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung abgelegt wurden oder bspw. Anerkennung von Praktika und künstlerischen/ wissenschaftlichen/ pädagogischen Tätigkeiten, die an Einrichtungen und Institutionen außerhalb der Universität absolviert wurden). Auf Antrag ordentlicher Studierender, die Teile ihres Studiums im Ausland durchführen wollen, ist im Voraus mit Bescheid festzustellen, welche der geplanten Prüfungen und anderen Studienleistungen anerkannt werden (bspw. Anerkennung von Erasmusaufenthalte).

Für die Anerkennung von Prüfungen, anderen Studienleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen gilt:

  • Die Anerkennung erfolgt auf Antrag der oder des Studierenden.

  • Die Anerkennung für bereits vor der Zulassung absolvierte Prüfungen, andere Studienleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen ist bis spätestens Ende des zweiten Semesters (!) zu beantragen.

  • Die für die Beurteilung notwendigen Unterlagen sind von der Antragstellerin oder dem Antragsteller dem Antrag anzuschließen.

  • Die Anerkennung erfolgt durch Bescheid des für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständigen Organs (an der Universität Mozarteum durch den Studiendirektor) innerhalb von zwei Monaten nach Einlangen des Antrages.

  • Die Anerkennung als Prüfung gilt als Prüfungsantritt und positive Beurteilung der entsprechenden im Curriculum vorgeschriebenen Prüfung in dem Studium, für welches die Anerkennung erfolgt.

  • Anerkannte Prüfungen, andere Studienleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen sind mit der Bezeichnung „anerkannt“ einschließlich der Anzahl jener ECTS-Anrechnungspunkte auszuweisen, die im Curriculum für die anerkannte Prüfung oder andere Studienleistung vorgesehen ist.

Bzgl. Anfragen, Auskünften, sowie Formularen wenden Sie sich bitte per MOZ-Mail an die Abteilung des Studiendirektors/Bolognaprozess: anerkennung@moz.ac.at

Die Überprüfung der Unterlagen samt Abklärung und Ausfertigung der Anerkennung dauert 6-8 Wochen bis zum fertigen Bescheid (ab Antragstellung samt allen, vollständigen Unterlagen). Die Bearbeitung erfolgt nach Eingangsdatum der Anträge auf Anerkennung. Die Verständigung erfolgt über die Moz-Mailadresse, zudem wird der Bescheid in der Studierendenkartei in MOZonline hinterlegt.

Vorzulegen sind neben dem Antragsformular die jeweiligen Einzelzeugnisse (bzw. eine vollständige Fächer- und Notenübersicht/Transcript of Records) samt Angaben zu Lehrveranstaltungstitel, Prüfungsdatum, Prüfungsnote, SWS/ECTS-AP und einer offiziellen Inhaltsbeschreibung der jeweiligen Lehrveranstaltung.

Bei künstlerischen/ wissenschaftlichen/ pädagogischen Tätigkeiten sind die entsprechenden offiziellen Nachweise über Art, Umfang/Dauer und Ausmaß der absolvierten Tätigkeit der jeweiligen Einrichtung/Institution außerhalb der Universität vorzulegen.

Bei ausländischen Unterlagen muss neben dem jeweiligen Original eine amtliche Übersetzung der Dokumente in Deutsch oder Englisch sowie ggf. eine entsprechende Apostille gemäß Haager Beglaubigungsabkommen beigefügt werden (Beglaubigungsbestimmungen siehe hier).

Bei Zustimmung der*des aktuellen ZKF-Lehrenden und der*des gewünschten künftigen ZKF-Lehrenden ist ein Wechsel grundsätzlich möglich. Der Antrag auf Lehrer*innenwechsel ist hier erhältlich und muss unterschrieben beim Studien- und Prüfungsmanagement abgegeben werden. Nach Bewilligung des Antrages durch das Rektorat werden Sie per MOZ-Mail über das Ergebnis und das weitere Vorgehen benachrichtigt.

Bei Problemen mit der erstmaligen Aktivierung des Studierendenaccounts (PIN-Code) wenden Sie sich bitte an das Studien- und Prüfungsmanagement: studienabteilung@moz.ac.at

Weitere Probleme, bei denen das Studien- und Prüfungsmanagement helfen kann, sind:

  • Rückfragen zum Zahlungseingang des Studien-, ÖH- und Lehrgangsbeitrages
  • Weitermeldung zum neuen Semester
  • Drucken von Bescheinigungen
  • Änderungen der Stammdaten

Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben, so nutzen Sie bitte die "Passwort-Vergessen"-Funktion auf der Login-Seite.

Falls Sie Ihr Passwort nicht fristgerecht geändert haben und sich dadurch nicht mehr einloggen können, wenden Sie sich zur Vergabe eines neuen Passwortes bitte an den Servicedesk: servicedesk@moz.ac.at

Der Studiendenausweis ist als Kopierkarte nutzbar. Folgende Schritte sind durchzuführen:

  1. Falls kein Druckguthaben vorhanden: Aufladen des Studienausweises am Moneyloader (Mirabellplatz 1 bzw. Frohnburgweg 55) oder online über https://uniload.moz.ac.at/
  2. Senden des Druckauftrages über Auswahl des Druckers am Uni-PC oder mobil durch Senden der Datei per E-Mail an uniflow@moz.ac.at (verarbeitet werden können folgende Dokumente: PDF, Word, Powerpoint und E-Mail) 
  3. Authentifizierung am Drucker durch Auflegen des Studienausweises
  4. Druckabwicklung über das Bedienfeld des Druckers

Preise:
A4-Seite schwarz-weiß: 0,05 €
A4-Seite bunt: 0,25 €
Scan: kostenlos

Vorzulegen sind eine Diebstahls- oder Verlustanzeige und ein anderer Lichtbildausweis. Der neue Studienausweis wird im Servicepoint direkt ausgehändigt, sobald die Zahlung der Duplikatsgebühr (15 €) eingegangen ist. Die Registrierung der Zahlung kann bis zu 3 Werktage dauern. Melden Sie sich gerne schon vorab, um einen Termin zu vereinbaren und den verlorenen Ausweis sperren zu lassen: studienabteilung@moz.ac.at

Bankverbindung für die Überweisung der Duplikatsgebühr:
Bank Austria
IBAN: AT38 1100 0099 5325 8200
Empfänger: Universität Mozarteum Salzburg
Verwendungszweck: Duplikat Studentencard, Name, Matrikelnummer

Sie können online nach den verlorenen Gegenständen suchen: https://fundamt.gv.at/WebPublic/#verloren
Werden keine passenden Suchergebnisse angezeigt, können Sie dort eine Verlustanzeige erstellen, die Sie zur Abholung des neuen Studierendenausweises mitbringen.

Österreichische Hochschüler*Innenschaft (ÖH Mozarteum)

Die Hochschüler*innenschaft an der Universität Mozarteum vertritt die Anliegen und Interessen der Studierenden gegenüber der Universität und staatlichen Behörden. Sie verfügt über die nötige Infrastruktur und das juristische Know-How, um sowohl Probleme einzelner Studierender zu lösen, als auch generelle studentische Anliegen gegenüber den Behörden durchzusetzen.

Die ÖH Mozarteum ist für Studierende die erste Anlaufstelle für alle Fragen und Probleme rund um das Studium.

In Österreich gibt es keine eingenständige "Prüfungsordnung".

Die Bestimmungen zur Durchführung von Prüfungen finden Sie in den studienrechtlichen Bestimmungen der Satzung sowie im Curriculum und den Durchführungsrichtlinien Ihres Studiums.

In der ersten Unterrichtseinheit gibt es einen Einstufungstest. Kommen Sie verlässlich zu diesem Test. Damit soll herausgefunden werden, ob der angemeldete Kurs für Sie der richtige ist.

Mit Ihrer Anmeldung haben Sie verbindlich einen Kursplatz reserviert. Folgende Regeln gelten für die Deutschkurse:

  • Sie dürfen im Semester maximal 6 Mal fehlen, verpflichten sich jedoch, den versäumten Unterrichtsstoff selbst nachzulernen.
  • Wenn Sie öfter fehlen, werden Sie automatisch vom Kursbesuch ausgeschlossen.
  • Wenn Sie später als 15 Minuten nach Unterrichtsbeginn erscheinen oder früher als 15 Minuten vor Unterrichtsende den Unterricht verlassen, gilt der gesamte Unterricht als versäumt.

Für die Fortsetzung eines Kurses im nächsten Semester gilt folgende Regelung: Sie müssen den Vorgängerkurs positiv abgeschlossen haben oder den Einstufungstest positiv bestehen.

Weitere Informationen können Sie der Informationsseite zu den Sprachkenntnissen entnehmen.

WLAN ist an allen Standorten der Universität Mozarteum flächendeckend vorhanden.
Es gibt 3 Varianten:

  • WLAN „MOZ“ für Universitätsangehörige - Matrikelnummer und Passwort
  • WLAN „MOZguest“ für Gäste - Zugangsdaten von den Portieren
  • WLAN „eduroam“ - Vorname.Nachname@moz.ac.at und Passwort

WLAN „eduroam“
Benutzername: Vorname.Nachname@moz.ac.at
Passwort ist das normale MOZonline-Passwort.

Das MediaLab der Universität Mozarteum ist ein auf dem neuesten Stand der Technik ausgestatteter Medienraum, in dem Unterricht stattfindet, Studierende die Möglichkeit zum selbstständigen Arbeiten haben und dabei Unterstützung erhalten können. Außerdem werden hier auch Geräte für die AV-Aufnahme und zur Bühnenbeschallung verliehen.

Gemäß § 67 UG 2002 sind Studierende auf Antrag für ein oder mehrere Semester je Anlassfall bescheidmäßig zu beurlauben, wenn folgende Gründe nachgewiesen werden:

  • Ableistung eines Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes
  • Erkrankung, die nachweislich am Studienfortschritt hindert
  • Schwangerschaft
  • Kinderbetreuungspflichten oder andere, gleichartige Betreuungspflichten
  • Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres
  • vorübergehende Beeinträchtigung im Zusammenhang mit einer Behinderung
  • schwerwiegende studienbehindernde Gründe
  • besonders karrierefördernde externe Engagements (z.B. Praktikum im Berufsorchester, Akademiestelle)

Achtung: Berufstätigkeit oder die Absolvierung eines Zweitstudiums gelten nicht als schwerwiegende, studienbehindernde Gründe.

Die Beantragung der Beurlaubung muss samt allen erforderlichen Unterlagen längstens bis Beginn des Semesters, für das die Beurlaubung gelten soll, erfolgen (01.10. bzw. 01.03.), bzw. bei unvorhergesehenem und unabwendbarem Eintritt des Beurlaubungsgrundes auch während des Semesters. Über den Antrag auf Beurlaubung entscheidet die*der (stv.) Studiendirektor*in. Der Bescheid über die Beurlaubung wird ausschließlich an die MOZ-Mailadresse zugestellt.

Die Beurlaubung wirkt für alle Studien der Bildungseinrichtung, an welcher diese beantragt wurde bzw. bei gemeinsam eingerichteten Studien für alle Studien der beteiligten Bildungseinrichtungen. Während der Beurlaubung bleibt die Zulassung zum Studium aufrecht. Es ist kein Studienbeitrag, jedoch der ÖH-Beitrag (Studierendenbeitrag) inkl. Versicherungsbeitrag zu zahlen.

Die aktuellen Überweisungsdaten samt Zahlungsreferenz sind über MOZonline abrufbar (Visitenkarte).
Achtung: Falls bis zum Ende der Weitermeldungsfrist (31.10. bzw. 31.03.) keine Einzahlung erfolgt, werden Sie vom System automatisch exmatrikuliert. (Hinweis: Bei Beurlaubung nach dem 30.11. bzw. 30.04. [auf Antrag aus unvorhersehbaren und unabwendbaren Gründen] erfolgt aufgrund des fortgeschrittenen Semesters keine Rückerstattung des bereits bezahlten Studienbeitrages.)

Studienbeihilfebeziehende Studierende sollten sich vor einer Beurlaubung genauestens bei der Studienbeihilfenbehörde informieren, da vom Studium Beurlaubte keinen Anspruch auf Studienbeihilfe haben.

Die Abgabe des ausgefüllten Antragsformulars samt entsprechendem Nachweis zum Beurlaubungsgrund (Einberufungsbescheid, Mutter-Kind-Pass, Geburtsurkunde, ärztliches Attest, etc.) erfolgt im Servicepoint (in Innsbruck im Sekretariat) bzw. per MOZ-Mail an: anerkennung@moz.ac.at

Abschluss des Studiums

Ihr Zeugnis wird automatisch ausgestellt. Sie erhalten eine E-Mail mit Informationen zur Zeugnisabholung, sobald die Abschlussdokumente fertig sind. Bis Sie diese E-Mail erhalten haben, müssen Sie nichts tun.

Achtung: Zeugnisse von Universitätslehrgängen werden nicht automatisch ausgestellt. Sollten Sie nach Abschluss Ihres Universitätslehrganges ein Zeugnis benötigen, wenden Sie sich bitte an das Studien- und Prüfungsmanagement: studienabteilung@moz.ac.at

Nach Abschluss/Abmeldung aller Studien oder ab dem Stichtag des letztmöglichen Einzahlungstermins ist der MOZonline-Account noch 120 Tage gültig – 14 Tage vor Ablauf dieser Frist wird eine Warnmail versendet. Nach dieser Frist steht der MOZonline-Account nicht mehr zur Verfügung kann jedoch reaktiviert werden. Weitere 120 Tage später wird der MOZonline-Account gelöscht.

In der Regel werden Zeugnisse innerhalb von 2-3 Wochen nach der letzten Prüfung ausgestellt. Es kann aber zu Verzögerungen kommen, wenn viele Abschlussprüfungen gleichzeitig stattfinden.

Nein, es werden keine englischen Zeugnisse ausgestellt.

Sie können ein englisches Diploma Supplement und englisches Transcript of Records beantragen.

Sie können das Zeugnis im Servicepoint, Mirabellplatz 1, abholen. Die Öffnungszeiten sind in der Regel Montag bis Freitag zwischen 10 und 12 Uhr.

Im Februar, Juli und August können Sie das Zeugnis im Büro des Studien- und Prüfungsmanagements, Makartplatz 5, 3. Stock, abholen.

Melden Sie sich zwecks Terminvereinbarung gerne vorab unter studienabteilung@moz.ac.at, um sicherzustellen, dass Ihr Zeugnis auch wirklich bereit liegt.

Sobald Ihr Abschlusszeugnis zur Abholung bereitliegt, erhalten Sie alle notwendigen Informationen an Ihre MOZ-Mailadresse. 

Folgende Dokumente sind mitzubringen:

  • Unterschriebenes Abmeldeformular 
  • Bestätigung der ausgefüllten Statistik (uhstat2) unter: https://www.statistik.at/uhstat/uhstat2/ (die Bestätigung erstellt sich nach Ausfüllen der Statistik automatisch als pdf-Dokument zum Download oder Ausdruck)
  • Bibliotheksentlastung (diese können Sie entweder per Mail einholen unter: leihstelle.bibliothek@moz.ac.at, oder Sie lassen sich die Entlastung auf dem Abmeldeformular von der Bibliothek bestätigen)
  • Teilnahmebestätigung der Absolvent*innenbefragung unter https://cloud3.evasys.de/evasys_04/online.php?p=TM37U
    Ihre Teilnahme an der Umfrage ist für die Universität besonders wichtig, um Entwicklungspotentiale identifizieren und Maßnahmen zur Sicherstellung der Studienqualität setzen zu können.
    ACHTUNG! Wenn Sie den Fragebogen absenden, wird die Teilnahmebestätigung automatisch im Hintergrund heruntergeladen und sollte danach in Ihrem lokalen Download-Ordner zu finden sein. Alternativ können Sie einen Screenshot der Abschluss-Seite des Fragebogens (Smiley) abgeben. Bitte füllen Sie den Fragebogen nicht mehrfach aus.

Ja, das Zeugnis kann Ihnen zugeschickt werden.

Wichtig: Wenn das Zeugnis auf dem Postweg verloren geht oder beschädigt wird, kann kein neues Originalzeugnis ausgestellt werden. Sie können in diesem Fall nur ein Duplikat als Ersatz beantragen.

Statt sich das Zeugnis schicken zu lassen, können Sie es auch von einer Vertrauensperson in Ihrem Namen abholen lassen. Füllen Sie dazu bitte die Vollmacht aus.

Kommen Sie mit Ihrem Studienausweis sowie dem ausgefüllten Abmeldeformular zum Servicepoint. Auch die Bibliotheksentlastung ist zu beantragen (leihstelle.bibliothek@moz.ac.at).


Anlässlich der Abmeldung vom Studium erhalten Sie eine Abgangsbescheinigung, die alle positiv abgelegten Prüfungen enthält.

Die Sponsionsfeier findet einmal pro Semester statt, der jeweils nächste Termin ist hier zu finden.

Wintersemester: Feier im Dezember, Anmeldung bis Anfang November
Sommersemester: Feier im Juni, Anmeldung bis Anfang Mai

Das Anmeldeformular zur Feier sowie der Einzahlungsbeleg über 10 € für die Sponsions-/Promotionsmappe ist beim Studien- und Prüfungsmanagement einzureichen: studienabteilung@moz.ac.at

Bankverbindung: Bank Austria
IBAN: AT381100009953258200
BIC: BKAUATWW
Empfänger: Universität Mozarteum Salzburg
Verwendungszweck: Sponsions-/Promotionsmappe

Fragen zum Pre-College

Alle Informationen rund um die Anmeldung und Zulassungsprüfung finden Sie hier.

Die Nebenfächer werden altersabhängig angeboten, eine Übersicht gibt es hier. Eine genaue Auflistung der einzelnen Module ist im Curriculum zu finden.

Die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen übernimmt für Studierende im Pre-College automatisch das zuständige Sekretariat. Es ist nicht notwendig, dafür mit dem Sekretariat Kontakt aufzunehmen. Studierende können sich nicht selber anmelden.
Zu beachten ist, dass Studierende erst durch das Sekretariat angemeldet werden können, wenn die vollständige Einschreibung erfolgt ist und Lehrgangs- und ÖH-Beitrag bei der Universität Mozarteum eingegangen sind.

Nein, an der Universität Mozarteum wird Unterricht ausschließlich in Präsenz angeboten.

Ja, der Lehrgangsbeitrag ist je Instrument/Fach und jedes Semester zu zahlen. Der ÖH-Beitrag ist dagegen pro Person nur einmal im Semester zu zahlen. Mehr Informationen zu den Kosten sind hier zu finden.

Ja, Studierende des Pre-College erhalten wie alle Studierende der Universität Mozarteum ein Zeitkontingent, mit dem sie Überäume buchen können. Das Kontingent auf Ihrem Account wird wöchentlich montags um 6:00 Uhr erneuert.

Bei Austritt aus dem Pre-College während des laufenden Semesters ist eine Nachricht an das Büro des Pre-College notwendig. Es wird dann ein Formular zur Abmeldung zugesandt. Bei Ausscheiden aus dem Pre-College mit Ende des Sommersemesters aufgrund des Übertritts ins Bachelorstudium ist keine Abmeldung erforderlich.

Antworten auf allgemeine Fragen (Zulassungsprüfung, Einschreibung, Studierendenausweis, ...) sind in den anderen aufgelisteten Fragenkategorien zu finden und in der Regel auch für das Pre-College gültig. 

Wenn immer noch Unklarheiten bestehen, wenden Sie sich bitte an: pre-college.salzburg@moz.ac.at

Fragen zu Postgraduate-Lehrgängen

Die Zulassung zu einem Postgraduate-Universitätslehrgang (PGL) setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Master- oder Diplomstudiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung im jeweiligen Zentralen künstlerischen Fach voraus. Ein Bachelorabschluss ist folglich nicht ausreichend.

Ja, Sie können mehrere Lehrgänge parallel belegen, auch an unterschiedlichen Bildungseinrichtungen.

Ja. Für die Einschreibung zu einem Universitätslehrgang sind parallele Studien nicht relevant.

Für den Lehrgang ist in jedem Fall der Lehrgangsbeitrag zu zahlen, für das Studium ggf. der Studienbeitrag. Der ÖH-Beitrag ist dagegen pro Person nur einmal im Semester zu zahlen. Mehr Informationen zu den Kosten sind hier zu finden.

Wenn Sie sich für beide Lehrgänge einschreiben möchten, ist auch für beide Lehrgänge der Lehrgangsbeitrag zu zahlen. Der ÖH-Beitrag ist dagegen pro Person nur einmal im Semester zu zahlen, unabhängig von der Zahl der angemeldeten Lehrgänge. Mehr Informationen zu den Kosten sind hier zu finden.

Bitte melden Sie sich nach Beendigung des Lehrganges im Studien- und Prüfungsmanagement: studienabteilung@moz.ac.at
Sie erhalten alle weiteren Informationen per E-Mail.

Nostrifizierung – Anerkennung ausländischer akademischer Grade

Nostrifizierung ist die Anerkennung eines an einer anerkannten ausländischen Hochschule erworbenen Studienabschlusses als Abschluss eines inländischen ordentlichen Studiums. Der Antrag ist an einer inländischen Universität einzubringen, an der das entsprechende inländische Studium eingerichtet ist. Die Antragstellung setzt den Nachweis voraus, dass die Nostrifizierung zwingend für die Berufsausübung oder die Fortsetzung der Ausbildung der Antragstellerin oder des Antragstellers in Österreich erforderlich ist. Das bedeutet, dass ein Nostrifizierungsantrag nur dann zulässig ist, wenn:

  • die Ausübung eines Berufes bzw. einer Tätigkeit zwingend an den Besitz eines österreichischen akademischen Grades bzw. Studienabschlusses gebunden ist, d.h. ohne erfolgte Nostrifizierung nicht möglich ist (dies kann durch Gesetz oder Verordnung - sogenannte „reglementierte Berufe"; z. B. Zivilingenieure*innen, Lehrer*innen an höheren Schulen, bestimmte Gewerbe - oder in internen generellen Unternehmensrichtlinien verbindlich festgelegt sein)
  • die Berechtigung zur unmittelbaren Ausübung dieses Berufes bzw. dieser Tätigkeit nicht ohnehin aufgrund EU-rechtlicher Vorschriften besteht.

Siehe auch Antragsformular mit weiteren Erläuterungen.

Bei Fragen bitte das Studien- & Prüfungsmanagement kontaktieren.

Ansuchen um Nostrifizierung können nur dort eingereicht werden, wo das entsprechende Studium angeboten wird. Im Falle von Fachhochschulabschlüssen ist der Fachhochschulrat für die Nostrifizierungen zuständig.

Bei Bedarf kann auch eine Zeugnisbewertung einer ausländischen Hochschulqualifikation durch ENIC NARIC AUSTRIA erfolgen, Infos gibt es hier.

Spezifika zum Standort Innsbruck

Die Zulassungsverfahren und rechtlichen Grundlagen sind für die Standorte Salzburg und Innsbruck sehr ähnlich. Interessierte und Studierende des Standorts Innsbruck können sich daher in den allgemeinen FAQs informieren. 
Spezifische Informationen für den Standort Innsbruck, die sich von den allgemeinen Informationen unterscheiden, sind hier aufgelistet.

Wann und wo kann ich mich einschreiben?
Studierende der Instrumental-(Gesangs-)Pädagogik am Standort Innsbruck schreiben sich im Haus der Musik in Innsbruck, Universitätsstraße 1, 4. Stock, Raum 4.03 oder 04.06 ein. Die Öffnungszeiten sind Mo-Fr, 09:00-12:00 Uhr.

Wo bekomme ich den Studienausweis?
Studierende am Standort Innsbruck bekommen den Studienausweis erst nach der Einschreibung und werden per E-Mail über einen Abholungstermin am Standort Innsbruck informiert.

Welche Funktionen hat der Studienausweis?
Buchung von Überäumen (außer Standort Innsbruck)
Schlüssel für Überäume im Haus der Musik Innsbruck (nicht am Tiroler Landeskonservatorium)
Bibliotheksausweis für Universitätsbibliothek (außer Bibliothek Musikpädagogik Innsbruck im Haus der Musik Innsbruck)

Wo bekomme ich einen Bibliotheksausweis?
Studierende der Instrumental- (Gesangs-) Pädagogik am Standort Innsbruck bekommen den Ausweis über die Universität Innsbruck bzw. ulb-hdmi@uibk.ac.at.

Wie kann ich die Bibliothek nutzen?
Informationen finden Sie im Leitfaden zur Bibliotheksnutzung.

Wie funktioniert das Buchungssystem für die Überäume?
Studierende der Instrumental-(Gesangs-)Pädagogik am Standort Innsbruck können die Überäume im Haus der Musik, 4. Stock je nach Verfügbarkeit bzw. nach den dortigen Regelungen nutzen. Ein Buchungssystem für Überäume existiert nicht, wir setzen eine faire Nutzung seitens der Studierenden voraus.

Wo kann ich mein Zeugnis abholen?
Studierende der Instrumental-(Gesangs-)Pädagogik am Standort Innsbruck können das Zeugnis im Haus der Musik, Universitätsstraße 1, 4. Stock, Raum 04.03. oder 04.06. abholen. Die Öffnungszeiten sind Mo-Fr, 09:00-12:00 Uhr.

Evaluierungen

Über die Evaluierung der Lehre, des Studiums und der Dienstleistungseinrichtungen durch die Studierenden hinaus befragt die Universität ihre Absolvent*innen zu ihrem abgeschlossenen Studium und Incoming- und Outgoing-Studierende zu ihrem Studienaufenthalt. Zudem wird in zahlreichen weiteren Bereichen evaluiert, z.B. im Rahmen von Berufungsverfahren, bei Veranstaltungen im Rahmen der Personalentwicklung, bei Kursen des Career Centers, im Pre-College Salzburg und bei der Internationalen Sommerakademie.

Die Evaluierung fungiert für Studierende und Lehrende als wichtige Feedbackgelegenheit und bietet ihnen die Möglichkeit, ihren Studien- und Arbeitsalltag aktiv mitzugestalten. Neben der klaren gesetzlichen Vorgabe, nach der alle österreichischen Universitäten regelmäßig Evaluierungen durchführen müssen, ist es ein zentrales Qualitätsziel der Universität Mozarteum, ihren Studierenden exzellente Lehre auf internationalem Spitzenniveau zu bieten und international konkurrenzfähigen und anerkannten künstlerischen, wissenschaftlichen und pädagogischen Nachwuchs heranzubilden. Die Ergebnisse dienen unter anderem als Feedbackinstrument für Lehrende zu ihrem Unterricht, für Curricularkommissionen zur Gestaltung der Studien und für die Dienstleistungseinrichtungen zur Weiterentwicklung ihres Angebotes.

Zur Teilnahme an der Evaluierung sind alle Studierenden der Universität Mozarteum Salzburg eingeladen, die zu Lehrveranstaltungen via MOZonline angemeldet sind (Online-Evaluierung der Lehre, Studien und Dienstleistungseinrichtungen), die ihr Studium abgeschlossen haben (Absolvent*innenbefragung), die die Universität im Rahmen eines Auslandssemesters besucht haben (Incomingbefragung) oder einen Auslandsaufenthalt an einer Gastuniversität absolviert haben (Outgoingbefragung). Auch außerordentliche Studierende und Studierende der „Uni 55-PLUS“ sind gerne eingeladen, ihre Lehrveranstaltungen zu evaluieren. Von der Evaluierung der Lehre ausgenommen sind Studierende des Pre-College Salzburg, da deren Lehrangebot gesondert evaluiert wird.

Jährliche Online-Evaluierung:

  • Alle Lehrpersonen der Universität, die im entsprechenden Studienjahr Lehrveranstaltungen abgehalten haben (es wird auf Lehrendenebene evaluiert, nicht auf Lehrveranstaltungsebene)
  • Dienstleistungseinrichtungen der Universität
  • Studien der Universität

Laufende Absolvent*innenbefragung:

  • Zufriedenheit mit dem Studium

Laufende Incomingbefragung:

  • Zufriedenheit mit dem Studienaufenthalt an der Universität Mozarteum Salzburg

Laufende Outgoingbefragung:

  • Zufriedenheit mit dem Studienaufenthalt an der Gastuniversität

Bei Bedarf: Personenbezogene freiwillige Evaluierung:

  • Lehrperson der Universität, die sich einer freiwilligen Evaluierung unterzieht und im entsprechenden Studienjahr Lehrveranstaltungen abgehalten hat (es wird auf Lehrendenebene evaluiert, nicht auf Lehrveranstaltungsebene)

Die Studierenden erhalten am Ende des jeweiligen Sommersemesters Links zu den Umfragen für das vergangene Studienjahr per Mail an ihre MOZ-Adressen. Die Umfragen können innerhalb des Evaluierungszeitraumes (in der Regel 2 Monate) jederzeit online ausgefüllt werden. Nach Abschluss der Umfrage wertet das Evaluierungsteam die Befragung aus und übermittelt die Ergebnisse an das Rektorat, die jeweiligen Lehrpersonen und allfällige weitere Stakeholder oder Gremien (z.B. Departmentleiter*innen, Curricularkommissionen).

Nach Ablauf des Evaluierungszeitraumes wird das gesammelte Feedback durch das Evaluierungsteam statistisch ausgewertet. Dies geschieht nur dann, wenn für eine Lehrperson mind. 4 Rückmeldungen eingelangt sind. Ist dies nicht der Fall, erhält die Lehrperson zur Wahrung der Anonymität der Studierenden kein Ergebnis. Sollte eine Lehrperson die Anonymitätsschwelle von 4 Rückmeldungen über zwei Jahre hinweg erreichen, so erhält sie ein zusammengefasstes Ergebnis dieser Jahre.

Der Hauptfokus der Universität liegt auf dem verantwortungsvollen Umgang mit den Ergebnissen. Im Falle der Evaluierung der Lehre und der Dienstleistungseinrichtung werden sie sowohl der evaluierten Lehrperson, als auch dem Rektorat zur Kenntnis übermittelt. Die Ergebnisse der Online-Evaluierung werden in einem Qualitätszirkel des Rektorats mit der Abteilung für Qualitätsmanagement und Entwicklungsplanung gesichtet. Im Anschluss vereinbart das Rektorat bei Bedarf Gespräche mit einzelnen Lehrenden, Departmentleitungen oder Curricularkommissionen. Zu Dienstleistungs- und Infrastrukturthemen werden bei Bedarf auch Leiter*innen von Verwaltungsabteilungen beigezogen.

Ja, die Antworten der Teilnehmenden werden mit größter Sorgfalt behandelt, um ihre Anonymität zu wahren. Die Fragestellungen, eine definierte Rücklaufschwelle sowie die Gestaltung der Ergebnisauswertung stellen sicher, dass keinerlei Rückschlüsse auf einzelne Studierende möglich sind. Allfällige handschriftliche Kommentare werden ausnahmslos transkribiert. Allfällige personenbezogene Angaben dienen ausschließlich Zwecken der statistischen Auswertung durch das Evaluierungsteam und werden keinesfalls an die Lehrenden weitergegeben.

„Anonymitätsschwelle“

Eine statistische Auswertung des Feedbacks ist erst dann möglich, wenn mindestens 4 Studierende eine Lehrperson bzw. eine Lehrveranstaltung evaluiert haben. Diese Mindestgrenze dient dem Schutz der Anonymität der Teilnehmenden. Nehmen weniger als 4 Personen an einer Befragung teil, werden deren Rückmeldungen weder an die Lehrenden, noch an das Rektorat weitergegeben. Es besteht die Möglichkeit, ein zusammengefasstes Evaluierungsergebnis zu erstellen, wenn Lehrpersonen in zwei aufeinanderfolgenden Studienjahren von insgesamt mind. 4 Studierenden evaluiert wurden.

Die überwiegende Mehrheit der Evaluierungen der Universität wird über das Evaluierungsteam der Abteilung für Qualitätsmanagement und Entwicklungsplanung abgewickelt, das Fragen gerne beantwortet: evaluierung@moz.ac.at.

Nein, die Teilnahme von Studierenden an den Befragungen der Universität ist freiwillig. Dennoch sollte die Gelegenheit genutzt werden, um Feedback zu geben und den Studienalltag aktiv mitzugestalten. Jede Teilnahme und die damit verbundenen positiven Anmerkungen oder die konstruktive Kritik tragen dazu bei, das Leistungsspektrum der Universität auf seinem hohen Niveau zu halten und weiter zu verbessern.

Die Teilnahme an Evaluierungen ist die Gelegenheit, der Universität Erfahrungen zu vermitteln und den Studienalltag aktiv mitzugestalten. Die Universität strebt danach, möglichst viele aufgezeigte Weiterentwicklungspotentiale zu nutzen. Dein Feedback trägt dazu bei, die Studienerfahrung für nachfolgende Studierendengenerationen positiv zu beeinflussen. Eine Teilnahme ist auch sinnvoll, wenn du mit dem Leistungsspektrum der Universität zufrieden bist und keine konkreten Wünsche oder Anregungen hast. Positive Rückmeldungen oder ein Ausdruck grundsätzlicher Zufriedenheit sind wichtiges Feedback für die Universität und können dafür sorgen, dass bestimmte Aspekte weiterhin erhalten bleiben.

Kann mir aus der Teilnahme ein Nachteil entstehen?

Nein. Da keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen möglich sind, können für Sie aus der Teilnahme auch keine negativen Konsequenzen entstehen.