Masterstudium Lied und Oratorium
Zulassungsvoraussetzung zum Masterstudium ist der Abschluss eines Bachelorstudiums Gesang oder eines gleichwertigen Studiums. Für externe Bewerber ist die Aufnahme in das Masterstudium nur nach einem Vorsingen und nach Maßgabe der vorhandenen Studienplätze möglich.
Im Laufe des Studiums sind Lehrveranstaltungsprüfungen abzulegen und die positive Beurteilung der vorgesehenen Pflichtprojekte zu erbringen.
Die Masterprüfung setzt sich aus einer künstlerischen oder wissenschaftlichen Masterarbeit und einer kommissionellen Masterprüfung am Ende des letzten vorgeschriebenen Semesters zusammen.
Masterstudium Lied und Oratorium
In diesem Studium wird die stilistisch differenzierte Interpretation der Lied- und Oratoriumsliteratur und speziell die Zusammenarbeit mit Klavierbegleitung oder Continuo-Gruppe entwickelt.
Das Masterstudium dauert 4 Semester, umfasst 50 Semesterstunden und schließt mit der Masterprüfung ab.
Die kommissionelle Masterprüfung besteht aus zwei öffentlichen Auftritten.
Im ersten Teil trägt der Kandidat/die Kandidatin aus dem Prüfungsprogramm Stücke eigener Wahl vor (Dauer ca. 30 Minuten). Das Prüfungsprogramm soll sich aus 30 Liedern mindestens drei verschiedener Stilrichtungen und Epochen und vier Partien aus Oratorien verschiedener Stilrichtungen zusammensetzen. Einen gewichtigen Teil der Prüfung stellt das Oratorienrepertoire dar.
Den zweiten Teil bildet ein öffentlicher Liederabend (Dauer ca. 50 Minuten).
Voraussetzung für die Aufnahme in die Masterstudien ist das abgeschlossene Bachelorstudium Gesang oder ein gleichwertiger Studienabschluss und das Bestehen eines zweistufigen Auswahlverfahrens.
Die Universität Mozarteum bietet folgende Möglichkeiten an:
- Nach Prüfung der Unterlagen wurde die Gleichwertigkeit der Vorstudien festgestellt und der Studienwerber kann zur Zulassungsprüfung in das Masterstudium antreten.
- Falls die Gleichwertigkeit der Vorstudien nicht im Ganzen erfüllt ist, werden die Kandidaten zwar für die Zulassungsprüfung in das Masterstudium eingeladen jedoch mit der Auflage, im Falle einer Zulassung zum Studium Lehrveranstaltungen nachbelegen zu müssen.
- Falls die Gleichwertigkeit der Vorstudien nicht festgestellt werden konnte, wird dem/der Studienwerber/in alternativ die Zulassungsprüfung für ein Bachelorstudium angeboten
Die Prüfung zum Masterstudium Lied und Oratorium besteht aus einem zweistufigen Auswahlverfahren.
Für das Vorsingen sollen vier Lieder unterschiedlicher Stilepochen, davon mindestens zwei in deutscher Sprache sowie zwei Arien aus Oratorien vorbereitet werden. Die Lieder sind auswendig vorzutragen.
Am ersten Tag findet der 1. Durchgang Vorsingen vor der Prüfungskommission statt. Der Kandidat/die Kandidatin singt ein selbstgewähltes und eventuell ein von der Kommission ausgesuchtes Stück vor.
Am dritten Tag findet für die Kandidatinnen/Kandidaten, die den ersten Teil des Vorsingens bestanden haben das Vorsingen 2. Durchgang und die Deutschprüfung für fremdsprachige Studienwerber/innen (verpflichtend) statt - siehe Informationsblatt Deutschprüfung.
Mag. Gaiva Bandzinaite
Mag.art. Bernadette Bartos
Univ.Prof. Barbara Bonney
Christiane Maria Bruckmann
Eric Chumachenco
Univ.Prof. Hon. D.M.A. Michele Crider
Univ.Prof. Hon.-Prof. Mario Antonio Diaz Varas
Tullio Garbari MA.
Univ.Prof. Stephan Genz
Mag. Mag. Wolfgang Holzmair O.Univ.-Prof.i.R.
Univ.Prof. Andreas Macco
Mag.art. Tatjana Meyer PhD.
Alessandro Misciasci
Mag.art. Julia Pujol Wolter
Mag.art. Fausto Quintabà
Univ.Prof. Ildiko Raimondi
Gordon Safari
Mag. Vyara Shuperlieva
Univ.Prof. Christoph Strehl
Univ.Prof. Pauliina Tukiainen
Dario Vagliengo
Univ.Prof. Bernd Valentin
Ching-Miin Wang
Elisabeth Wilke O.Univ.-Prof.i.R.